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   VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877   

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VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877 (https://dejure.org/1996,5191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1996 - 8 B 95.877 (https://dejure.org/1996,5191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 1996 - 8 B 95.877 (https://dejure.org/1996,5191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrecht: Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwendigeren Ausbau einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1996, 628
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Anspruchsgrundlage bestehen auch keine Bedenken, wenn der Träger der Straßenbaulast seine Forderung durch Leistungsbescheid geltend macht (vgl. BVerwGE 78, 79; allgemein 59, 13 (19 f.)).

    Der Gebrauch der Straße muß jedoch im Rahmen des Gemeingebrauchs bleiben, darf also keine Sondernutzung darstellen (vgl. BVerwGE 78, 79 (81); BVerwG vom 28.9.1979 NJW 1980, 852 - jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 7a FStrG ).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Dieser ist ermächtigt, für seine Leistung, die in der aufwendigeren Herstellung bzw. dem aufwendigeren Ausbau der Straße besteht, die Erstattung der konkreten Mehrkosten zu verlangen, um so die eingetretene Vermögensverschiebung auszugleichen (vgl. BVerwGE 71, 85 (87 f.); Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl. 1991, § 55 Nr. 1).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Nur wenn sich daraus nichts herleiten läßt, ist bei Anfechtungsklagen in der Regel auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwGE 82, 260 (261); BVerwG vom 23.11.1990 DÖV 1991, 297 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Nur wenn sich daraus nichts herleiten läßt, ist bei Anfechtungsklagen in der Regel auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwGE 82, 260 (261); BVerwG vom 23.11.1990 DÖV 1991, 297 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Für eine solche Nutzung gilt nach ständiger Rechtsprechung, daß der Anlieger den Gemeingebrauch Dritter sowie Behinderungen und andere, den Gemeingebrauch tatsächlich einschränkende Maßnahmen hinnehmen muß, sofern nur die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt; der Anlieger ist "mit dem Schicksal der Straße verbunden" (vgl. BVerwGE 54, 1 (4); BGH vom 23.6.1975 NJW 1975, 1880).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Der Gebrauch der Straße muß jedoch im Rahmen des Gemeingebrauchs bleiben, darf also keine Sondernutzung darstellen (vgl. BVerwGE 78, 79 (81); BVerwG vom 28.9.1979 NJW 1980, 852 - jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 7a FStrG ).
  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877
    Für eine solche Nutzung gilt nach ständiger Rechtsprechung, daß der Anlieger den Gemeingebrauch Dritter sowie Behinderungen und andere, den Gemeingebrauch tatsächlich einschränkende Maßnahmen hinnehmen muß, sofern nur die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt; der Anlieger ist "mit dem Schicksal der Straße verbunden" (vgl. BVerwGE 54, 1 (4); BGH vom 23.6.1975 NJW 1975, 1880).
  • VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde

    Der mit dieser Vorschrift in Zusammenhang stehende Art. 14 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG lautet: "Muss eine Straße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwändiger hergestellt oder ausgebaut werden, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, so hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten." Der Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwändigeren Ausbau einer Straße gemäß Art. 14 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG kann gegenüber dem Veranlasser dieser Maßnahmen durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden (BayVGH vom 23.4.1996, BayVBl 1996, 628/629).

    Berücksichtigungsfähig sind diejenigen aufwändigeren Bau- oder Ausbaumaßnahmen, die durch das Einwirken des "anderen" auf die Straße verursacht werden, welches insbesondere im Hervorrufen einer vom Regelfall abweichenden höheren Verkehrsbelastung liegen kann (BayVGH vom 23.4.1996, BayVBl 1996, 628/630).

  • BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Kommune und einer

    Gerade die Anlegung eines besonderen Abbiegestreifens oder einer Linksabbiegespur wird als ein Anwendungsfall des § 7a FStrG angesehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 23. April 1996 8 B 95.877 BayVBl 1996, 628 ; Rinke, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 15 Rn. 15.13; Sauthoff, a.a.O., § 25 Rn. 1337; Marschall/Schroeter/Kastner, a.a.O., § 7a Rn. 1, 2 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BTDrucks 7/1265, S. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 1 M 170/03

    Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche

    Diese Fragestellung führt zu der weiteren in der Rechtsprechung und Literatur streitigen Problematik, wie im Einzelnen die örtlichen Ausbaugepflogenheiten zu bestimmen sind (grundlegend OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, RAnB 1996, 273 = LKV 1997, 225 = GemH 1997, 276 = SächsVBl 1998, 38 = DVBl. 1997, 501 = ZKF 1996, 254 = NJ 1996, 672 = NVwZ 1997, 820 = Überblick 1996, 489; Holz in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 8 Erl.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

    Zur Erstattung verpflichtet ist grundsätzlich der Eigentümer des begünstigten Grundstücks (vgl. zu § 7a FStrG und vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 28.08.1987 - 4 C 54.83, 4 C 55.83 -, BVerwGE 78, 79; Bayerischer VGH, Urteil vom 23.04.1996 - 8 B 95.877 -, BayVBl 1996, 628; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.07.2000 - 11 A 3897/96 -, juris; Sauthoff in: Müller/Schulz, FStrG, 2. Aufl., § 7a Rn. 3; Wiget in: Zeitler, a. a. O., Art. 14 Rn. 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - 11 A 1159/15

    Keine Kostentragungspflicht für den Rückbau einer früheren Zufahrt

    vgl. zu der dem § 16 Abs. 1 Satz 1 StrWG NRW entsprechenden Vorschrift des Art. 14 Abs. 4 BayStrWG: BayVGH, Urteil vom 23. April 1996 - 8 B 95.877 -, GewArch 1997, 85, = juris, Rn. 17.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96

    Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes

    Das Architektengesetz definiert zwar die Berufsaufgaben des Architekten (§ 1 ArchG), behält diese aber nicht den eingetragenen Architekten vor (ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91 -, BayVBl. 1996, 628).
  • VG Münster, 15.11.2016 - 2 K 1637/14

    Kostentragungspflicht für Straßenausbau ist isoliert anfechtbar!

    Unabhängig von der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift ("außerhalb der Ortsdurchfahrt") hinsichtlich des streitgegenständlichen Vorhabens überhaupt vorliegen, stellt die Errichtung einer Linksabbiegespur zum Anschluss eines Gebiets mit Gewerbebetrieben und einem deshalb erhöhten Verkehrsaufkommen an das öffentliche Straßennetz jedoch schon keinen Fall von § 25 StrWG NRW dar, sondern unterliegt § 16 StrWG NRW, vgl. BayVGH, Urteil vom 23. April 1996 - 8 B 95.877 -, juris zum wortlautidentischen § 14 BayStrWG; Hengst/Majcherek, aaO., § 16 Nr. 2, der eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers zu dem Bauvorhaben gerade nicht verlangt.
  • VG Minden, 09.04.2015 - 1 K 2542/12

    Inanspruchnahme eines Straßenbaulastträgers als Mitgesellschafter für

    vgl. BayVGH, Urteil vom 23.04.1996 - 8 B 95.877 -, juris Rdnr. 16 m.w.N.; Sauthoff, Öffentliche Straßen - Straßenrecht - Straßenverkehrsrecht - Verkehrssicherungspflichten, 2. Auflage 2010, S. 141 Rdnr. 335 m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 1 MB 21/03

    Zumutbarkeit von Leistungspflichten im Rahmen einer straßenrechtlichen

    Die Ersatzpflicht ist (auch) dann auf die kausal der Bf. zurechenbaren Einwirkungen auf die Straße begrenzt (VGH München, Urt. v. 23.04.1996, 8 B 95.877, GewArch 1997, 85 f. [Ls. 2 und Gründe, zu 3]).
  • VG Ansbach, 17.11.1998 - AN 9 K 98.00583

    Gegenstand der Kostenentscheidung; Kriterien zur Bestimmung der Kostentragung;

    Nachdem somit im Einklang mit der - soweit ersichtlich: einhelligen - verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Gewerbearchiv 1997, 123; VG Meiningen, UPR 1996, 400 ; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, NUR 1994, 458; GewA 1997, 168) bei einer Kartsportanlage von einer nach § 4 ff. BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage auszugehen ist, müssen auch die hierfür geltenden (auf gewerbliche Tätigkeiten abzielenden) Lärmschutzbestimmungen angewandt werden, so daß die auf der Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfolgte Lärmberechnung im vorliegenden Fall schon wegen der abweichend geregelten Ruhezeiten zur Beurteilung der nachbarrechtlichen Situation nicht herangezogen werden kann (vgl. BayVGH, BayVBl 1997, 728 ).
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